AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Baustoffhandel Dück

Mittelbergstr. 27 36251 Bad Hersfeld

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Ausdrücklich erklärt der Verkäufer, nur die Lieferung von Waren anzubieten und keine darüber hinausgehende Leistung, wie z.B. Einbau, Verarbeitung etc. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesem Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

(3) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(4) Alle angegebenen Bestelldaten, wie Maße, Farben und Ausführungen stehen in Verantwortung des Bestellers. Er ist selbst für die von ihm angegebenen Maße verantwortlich. Eine Beratung über die Maße durch den Verkäufer erfolgt ausdrücklich nicht. Für Messfehler übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Hier trägt das Risiko allein der Käufer.

(5) Farben, Stoffmuster sowie Folierungen können je nach Qualität des Ausgabebildschirmes abweichen und sind somit kein Reklamationsgrund.

(6) Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer ihm verschiedene Montagefirmen vorschlagen. Die Beauftragung der Montagefirmen erfolgt durch den Käufer direkt und in dessen Verantwortung. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Arbeiten der Montagefirma.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Verträge mit unserem Kunden unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen

(2) Unser Angebot erfolgt stets freibleibend. Verträge, die unsere Mitarbeiteroder andere Vertreter schließen, kommen nur nach Maßgabe unsererschriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

(3) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch setzen des Hakens "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese" und durch anklicken des Buttons "bestellen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(4) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Hierdurch kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Der Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer oder spätestens der Lieferung zustande.

(5) Fehlkonfigurieren im Online-Shop durch etwaige Übertragungs,-bzw. Softwarefehler können zu Vertragsänderungen führen, welche nur in Schriftform von beiden Parteien akzeptiert werden.

§ 3 Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geltend die Preise der Firma Baustoffhandel Dück

(2) Wird der in der Auftragsbestätigung angegebene Betrag nicht innerhalb 14 Tage bezahlt ist der Kaufvertrag ungültig und der Käufer hat keinerlei Ansprüche mehr auf die von ihm bestellte Ware.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BEW anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(4) Ergeben sich nach Vertragsschluss Änderungen der Kalkulationsgrundlagendurch höhere Lohn- und Materialkosten oder durch sonstige Umstände, insbesondere technisch begründete Kalkulationsveränderungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Berechnungsgrundlage zu erhöhen. Dies gilt auch für Abrufaufträge. Dies gilt nicht, soweit die Änderung der Kalkulationsgrundlage auf Umständen beruht, die wir zu vertreten haben.

(5) Zahlt unser Kunde nicht innerhalb der Frist nach 3.(2), gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Eingang des Betrags bei uns oder die Gutschrift auf unserem Konto an. Wird Wechselzahlung vereinbart, so soll die Laufzeit der Wechsel 90 Tage vom Rechnungsdatum ab gerechnet nicht übersteigen.

§ 4 Lieferung

(1) Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren, in angemessenen Umfang verlängern. Dies betrifft insbesondere die nach Maßangaben und Konstruktionen sowie Farben des im Auftrag des Kunden gefertigten Teile.

(3) Baustoffhandel Dück ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.

(4) Die Wahl der Versandart erfolgt nach preiswertestem Ermessen von Baustoffhandel Dück. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

(5) Bei Lieferanschriften in der EU enthält der ausgewiesene Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. In diesen Ländern ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren.

(6) Gerät die Firma Baustoffhandel Dück in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(7) Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet die Anlieferung der Ware an die durch den Kunden angegebene Lieferadresse bis zur Ladekante des Lastkraftwagen. Das Abladen erfolgt durch den Kunden. Dies gilt nicht, wenn eine Lieferung mit Abladung vorher schriftlich vereinbart worden.

(8) Die gelieferte Ware kann technisch bedingt in geringem Umfang von der Darstellung im Internet abweichen, ohne dass es zu einer Gebrauchs- oder Funktionsbeeinträchtigung kommt. Gewisse, auch farbliche Abweichungen, sind zumutbar.

(9) Die angegebenen Transporstkosten gelten für mit LKW zugängliche Straßen und Wege und sind nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Zusätzliche Aufwendungen und die damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(10) Höhere Gewalt - Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Aufruhr, Streik, Krieg, Brand, Energiemangel, Betriebsstörungen bei der Gesellschaft oder deren Lieferanten, Massnahmen von Behörden und Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, die verhindern, dass die Ware zum vereinbarten Termin geliefert werden kann („Höhere Gewalt“), verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Der Kunde wird auf diese Lieferverzögerung hingewiesen. Wir sind nach Anzeige des Verzögerungsgrundes jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(11) Der Versand von Ware erfolgt nur an Lieferadressen auf dem Festland. Bestellungen auf deutsche Inseln werden im Einzelfall geprüft und ggf. mit zusätzlichen Lieferkosten ausgeführt.

(12) In der Saison (April - November) kann es zu Lieferverzögerungen kommen.

§ 5 Abnahme

(1) Der Käufer ist verpflichtet, Produkte, die nach seinen eigenen Spezifikationen angefertigt wurden, anzunehmen.

(2) Gerät der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so ist Baustoffhandel Dück nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen und Transportschäden sofort dem Spediteur anzuzeigen. Spätere Reklamationen über Beschädigungen (mit Ausnahme der Gewährleistungsansprüche) werden durch den Verkäufer nicht anerkannt.

(4) Der Käufer verpflichtet sich zum fachmännischen Einbau der gelieferten Ware. Für Mängel oder Beschädigungen, die auf unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind, haftet der Käufer.

§ 6 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an info@baustoffhandel-dueck.de)oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer) oder es handelt sich um eine Maßanfertigung .(z.B. bei Anfertigung von Fenstern)oder speziell für Sie bestellte Ware, die wir nicht lagermäßig führen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Baustoffhandel Dück

Mittelbergstr. 27 36251 Bad Hersfeld

Telefon: 06625/ 9999703

§ 7 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Bitte wählen Sie die kostengünstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten. Das Widerrufrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. (Maßanfertigungen)

§ 8 Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt

(1) Die Firma Baustoffhandel Dück behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist Baustoffhandel Dück berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es finden die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Baustoffhandel Dück unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für Baustoffhandel Dück vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt die Baustoffhandel Dück das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(4) Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen vermischt, so erwirbt Baustoffhandel Dück das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer der Firma Baustoffhandel Dück anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

(5) Baustoffhandel Dück verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei zu geben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

(6) Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch künftiger Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum. Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.

(7) Die Vorbehaltsgegenstände sind auf Kosten unseres Kunden und durch diesen stets sachgemäß und von den übrigen Gegenständen des Kunden oder Dritter getrennt zu lagern, auf unser Verlangen hin unverzüglich besonders zu kennzeichnen und gegen Beschädigung, Untergang und Abhandenkommen durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Elementarschäden in Höhe ihres Rechnungswertes zu versichern. Eine entsprechende Versicherungsbestätigung ist uns von unserem Kunden auf Verlangen jederzeit unverzüglich vorzulegen. Unser Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit zudem im Voraus in Höhe des Rechnungswertes des Vorbehaltseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung von Versicherungsleistungen durch den Versicherer an uns ein. Wir sind bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse berechtigt, unser Vorbehaltseigentum zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb und die Räume unseres Kunden durch von uns Beauftragte betreten zu lassen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

§ 10 Datenschutz

(2) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes/BBSG und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes/InKDG gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an mit der Baustoffhandel Dück verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

(3) Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an info@baustoffhandel-dueck.de oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post.

(4) Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

(5) In unserem Online-Shop werden in sog. Session-Cookies Sitzungs-Identifikationsnummern gespeichert, welche dazu benutzt werden, den Inhalt Ihres Warenkorbes zu speichern. Diese Cookies werden nach dem Verlassen des Shops bzw. Beendigung Ihres Browser Programmes wieder gelöscht.

(6) Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Mangel nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, Verwendung oder Lagerung entsteht. Dasselbe gilt für Mängel, die durch Nichteinhaltung unserer Hinweise oder Richtlinien, insbesondere der in unseren Produkt-Kompendien und Produkt-Beipackzetteln enthaltenen Transport-, Lagerungsund Montagerichtlinien verursacht sind.

(7) Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungenin Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung desVertragsgegenstandes. Für Toleranzen gelten, soweit vorhanden, DINNormenoder unsere Werksnormen.

(8) Keine Gewährleistung besteht für Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen oder Konstruktionsunterlagen unseres Kunden, soweit Mängel darauf beruhen.

(9) Unsere Schadensersatzpflicht verjährt in Fällen der Ziffer 9.3 Sätze 1 und 2 in einem Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Dies gilt nicht für die Fälle der Ziffer 9.3 Satz 3

§ 10 Schutzrechte

(1) Zeichnungen, Werkzeuge, Druck-, Stanz- oder Prägestücke und Sondervorrichtungen die wir anfertigen, verbleiben unser Eigentum. Wir behalten uns alle Rechte an von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen, Vorrichtungen, Entwürfen und Angeboten vor.

(2) Haben wir nach Angaben, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Verwendung von beigestellten Teilen unseres Kunden zu liefern, so haftet dieser dafür, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden, es sei denn die Schutzrechtsverletzung ist uns bekannt. Unser Kunde hat uns auf erstes Verlangen von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten und Aufwendungen für die Rechtsverteidigung, freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten.

(3) Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch auf Kosten unseres Kunden zurückgesandt, anderenfalls sind wir berechtigt, diese 3 Monate nach Abgabe unseres Angebots zu vernichten.


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